Antragsweg

Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein persönlicher Hilfeplan, den wir gemeinsam mit Ihnen erstellen.

Oder Sie erstellen den Hilfeplan mit jemand anderen

  • in der örtlichen Beratungsstelle für geistig behinderte Menschen (KoKoBe)
  • bei den Sozialpsychiatrischen Zentren (für Menschen mit psychischer Erkrankung)
  • beim begleitenden Dienst der Werkstätten
  • bei den örtlichen Servicestellen für Menschen mit Behinderungen
  • beim örtlichen Sozialamt bzw. dem örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst
  • beim Landschaftsverband
  • in der Person des gesetzlichen Betreuers
  • bei Angehörigen, Freunden, Vertrauenspersonen.

Der Hilfeplan stellt Sie in den Mittelpunkt. Im gemeinsamen Gespräch finden wir Ihren Hilfebedarf heraus. Die zentrale Frage lautet dabei: „Was benötigen Sie, damit Sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?”.
Die Hilfen orientieren sich an Zielen und Ihren Wünschen. Dazu ist wichtig Ihre Ressourcen zu kennen, also welche Fähigkeiten Sie haben oder noch nicht haben, aber auch welche spezifische Probleme Sie daran hindern , Ihr Leben selbständig zu leben. Und so entsteht eine TEILHABEPLANUNG.

Wir erstellen einen Hilfeplan der innovativ, pragmatisch die bedarfsgerechte Hilfe und Angebote anderer mit einbezieht in unserem sozialen vernetzten System

Dann wird ein Sozialhilfegrundantrag benötigt. Denn es muss erst festgestellt werden, ob es einen Anspruch auf Finanzierung von Wohnhilfe über den Landschaftsverband gibt. Denn diese Leistungen sind Abhängig von Einkommen und Vermögen.

 

Zu den Unterlagen wird noch eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung benötigt.

 

Antrag
blindgif
blindgif
blindgif
blindgif2

Scanner