Selbstzahler
Stellt sich nach der Überprüfung beim Landschaftsverband heraus, dass man vermögend ist, so soll man durch Einsatz seines Einkommen und seines Vermögens sich selbst helfen. Somit ist das gesamte Vermögen zur vorrangigen Deckung der Kosten einzusetzen, sofern das Vermögen nicht von einem kleineren Barbetrag zurzeit 2600 € geschützt ist. Das gesamte Vermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, kann grundsätzlich zur vorrangigen Deckung des Bedarfes eingesetzt werden. Und somit wird man dann zum Selbstzahler.
Wir schreiben Ihnen dann eine Rechnung.