So beantragen Sie Eingliederungshilfe

Manche Menschen erleben psychische Krisen oder leben mit einer seelischen oder geistigen Beeinträchtigung. In bestimmten Lebenssituationen kann es dann hilfreich sein, professionelle Unterstützung im Alltag zu erhalten – zum Beispiel im eigenen Zuhause. Dafür gibt es die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Mit Eingliederungshilfe können Menschen Unterstützung bekommen, um selbstständig zu wohnen, den Alltag zu bewältigen, soziale Kontakte zu pflegen und neue Perspektiven zu entwickeln.

So funktioniert der Antrag

1. Zuerst muss ein Antrag gestellt werden. Das geht schriftlich – ein einfacher Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.“ Dieser Satz kann auch von einer betreuenden Person oder einer Einrichtung an den Kostenträger gesendet werden.

2. Danach benötigen Sie einige Unterlagen, zum Beispiel:
- einen ärztlichen Befund oder eine Diagnose
- einen aktuellen Bericht aus einer Klinik, Praxis oder psychosozialen Einrichtung
- wenn vorhanden: einen Hilfeplan (BEI_NRW) oder Sozialbericht

3. Der Kostenträger (z. B. der Landschaftsverband Rheinland) prüft den Bedarf.

4. Anschließend wird entschieden, welche Leistungen bewilligt werden können. 

Wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben

Auch ein gesetzlicher Betreuer kann den Antrag auf Eingliederungshilfe für Sie stellen. Er oder sie kann Sie zudem beim Ausfüllen der Unterlagen, bei der Kommunikation mit dem Kostenträger und bei Gesprächen begleiten.
Wenn gewünscht, stimmen wir uns direkt mit Ihrer gesetzlichen Betreuung ab, damit der Ablauf für alle Beteiligten klar und entlastend ist.

Sie möchten Unterstützung beim Antrag?

Wir begleiten Sie gerne, vom ersten Schritt an. Ob bei der Antragstellung, bei Fragen zur Eingliederungshilfe oder bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Kostenträger: Wir nehmen uns Zeit, erklären verständlich und gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.

Alle Beratungen sind vertraulich.

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